Lassen Sie Ihre Heizung jetzt auf erneuerbare Energien umstellen. Wir helfen Ihnen dabei mit attraktiven Investitionszuschüssen. Auf diese Weise kann jeder Einzelne einen Beitrag zur Energiewende leisten und dank der BAFA-Förderung bares Geld sparen.
Attraktive Fördersätze seit 15. August 2012
Seit dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden.
I. Solarkollektoranlagen (thermisch) | Förderbetrag |
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche | 1.500 Euro bis 3.600 Euro |
zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) | 3.600 Euro bis 18.000 Euro |
bis 1.000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärme | bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten |
II. Biomasseanlagen | Förderbetrag |
Pelletöfen mit Wassertasche | 1.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel | 2.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) | 2.900 Euro bis 3.600 Euro |
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
III. Wärmepumpen | Förderbetrag |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen | 2.800 Euro bis 11.800 Euro |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 3.300 Euro bis 12.300 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen | 1.300 Euro bzw. 1.600 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 1.800 Euro bzw. 2.100 Euro |
Zudem können Sie verschiedene Bonusförderbeträge (Kesseltauschbonus, Effizienzbonus, Regenerativer Kombinationsbonus, Wärmenetzbonus etc.) erhalten, wenn Ihre Heizungsanlage zusätzliche Anforderungen erfüllt. Informationen hierzu finden Sie in der links nebenstehenden Rubrik „Bonusförderung“.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fördersegmenten
- Welche Anlagen sind förderfähig?
- Wie hoch fällt die Förderung aus?
- Ob und unter welchen Voraussetzungen ist eine Förderung möglich?
- Wann und wie wird die Förderung beantragt?
Die Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen finden Sie jeweils direkt auf die einzelnen Fördersegmente bezogen unter den links nebenstehenden Rubriken „Solarthermie“, „Biomasse“, „Wärmepumpen“, „Innovationsförderung“ und „Visualisierung“.
Sind Anlagen auch im Neubau förderfähig?
Anlagen in neu errichteten Gebäuden (Neubauten) sind nur im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung förderfähig (z. B. in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden). Ansonsten sind Anlagen nur im Gebäudebestand förderbar.
Ihr Gebäude zählt zum sog. Gebäudebestand, wenn
- für das Gebäude bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und
- bereits vor dem 1. Januar 2009 eine Heizung im Gebäude vorhanden war.
Förderrichtlinien und Förderrechner
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 15. August 2012. Diese Förderrichtlinien, eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“. Ebenfalls rechts nebenstehend unter der Rubrik „Weiterführende Dokumente“ finden Sie den Förderrechner der Deutschen Energie Agentur (dena). Mit diesem Rechner können Sie sich die Höhe der möglichen Förderung konkret ausrechnen und anzeigen lassen.
BAFA-Förderung und KfW-Förderung - Geht beides?
Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung zulässig, sofern Sie eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorhaben und dafür eines der folgenden KfW-Programme in Anspruch nehmen:
- „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Kredit, Programmnummer 151)
- „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
- „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Effizienzhaus)
- „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Effizienzhaus)
Hinweis: Zusätzlich zu den Zuschüssen des BAFA können Sie seit dem 01.03.2013 bei der KfW einen speziellen Ergänzungskredit beantragen (KfW-Programm 167: „Energieeffizient Sanieren -Ergänzungskredit“, Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien). Auf diese Weise können Sie Ihre Heizungsmodernisierung komplett durch Kredit und Zuschuss finanzieren. Die Summe aus BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit darf dabei die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Bitte beachten Sie hierzu die Bedingungen der KfW (z. B. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme).
Für alle anderen Heizungserneuerungen als Einzelmaßnahmen müssen Sie sich vorab zwischen KfW oder BAFA entscheiden. Die BAFA-Förderung und die Förderung im Rahmen eines der folgenden KfW-Förderprogramme können Sie nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen (Kumulierungsverbot):
- „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)
- „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, Programmnummer 430)
- „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programmnummer 218, sofern Einzelmaßnahme)
- „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programmnummer 157, sofern Einzelmaßnahme)
Verfügbare Haushaltsmittel
Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gibt Ihnen die Förderampel Auskunft
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Senden Sie uns einfach eine E-Mail (Kontaktformular siehe unten), rufen Sie uns an, schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns ein Telefax
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referate 511 – 514
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800